Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen. Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu stärken und rechtzeitig Unterstützung anzubieten.
Wer ist verpflichtet?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten (also keinen Pflegedienst nutzen), müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Pflegegrad |
Häufigkeit |
Pflegegrad 2 & 3 |
mindestens alle 6 Monate |
Pflegegrad 4 & 5 |
mindestens alle 3 Monate |
Wer darf freiwillig einen Besuch in Anspruch nehmen?
Achtung: Wird der Pflichtbesuch nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.
Pflegeberatung – kurz erklärt
Was passiert beim Besuch?
Einschätzung der Pflegesituation zu Hause
Tipps zur Pflege und passenden Hilfsmitteln
Infos zu Entlastungsangeboten und Wohnraumanpassung
Hilfe bei Unsicherheiten
Dokumentation für die Pflegekasse
Gut zu wissen:
Kostenlos (Kosten übernimmt die Pflegekasse)
Keine Kontrolle, nur Unterstützung
Angehörige können teilnehmen
Inhaber
Martin Simon
Pflegeberatung & Schulungen nach § 45a SGB XI
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Pflege, Betreuung und Erwachsenenbildung biete ich fundierte Schulungen und individuelle Pflegeberatung an. Als geprüfte Fachkraft mit Zusatzqualifikationen in Gesundheitsmanagement, Psychotherapie und Kommunikation unterstütze ich Sie praxisnah, empathisch und kompetent, immer mit Blick auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Qualifikationen (Auszug):
Telefon: +49 8042 9204931
Mobil: 01739529093
E-Mail: simon@soziale-dienste-simon.de